Schwerbehindertenausweis (Schwerb.-Ausweis)
Taubblinde und Hörsehbehinderte können einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Folgende Merkzeichen können durch Gutachten von Fachärzten festgestellt und vom Versorgungsamt bewilligt werden:
Merkzeichen | Bezeichnung |
G | Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit |
H | Hilflosigkeit |
Bl | Blindheit |
Gl | Gehörlosigkeit |
TBl | Taubblindheit |
B | Begleitperson |
RF | Rundfunk/Fernsehen |
Hinweis:
Je nach Grad / Stärke des Hörvermögens und Sehvermögens bekommen Betroffene das Merkzeichen GL und BL auf dem Behindertenausweis oder sie bekommen nur BL oder nur GL. Auch andere Merkzeichen k nnen bewilligt werden, z. B. B (Begleitperson) oder H (Hilflosigkeit).
Das Merkzeichen TBl erhalten schwerbehinderte Menschen, die wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 haben.
Mehr Informationen erhalten sie unter: www.schwerbehindertenausweis.de