Ein Herz für Taubblinde
Deutsche Taubblinden Preisverleihung

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Interview mit: Taubblinden-Assistenten-Verband e.V. (TBA-Verband e.V.)

Hinweis:
Die Inhalte des Interviews dürfen nicht kopiert und weiter verbreitet werden.
In Ausnahmefällen ist dies nur in vorheriger Absprache mit der Redaktion Sven Fiedler erlaubt.
Uneingeschränkt ist es gestattet, die verlinkung auf dieser Homepage weiterzuleiten.
Link: http://tbl-info.org/interview/

Näheres zum TBA-Verband finden Sie unter: www.tba-verband.de

Redaktion: Sven Fiedler
Interview mit dem TBA-Verband-Team:
1. Vorstand: Sabine Gerlach
2. Vorstand: Barbara Niese
Schatzmeister: Lars Neuhaus

Der TBA-Verband hat im Jahr 2018 den Preis: „Ein Herz für Taubblinde“ von der TBL-Info überreicht bekommen.

Thema des Interviews: Kostensätze der Taubblindenassistenten (TBA)
Bis Ende Dezember 2019 war der Kostensatz für Taubblindenassistenten 49,00€ je Stunde.
Ab Januar 2020 hat der TBA-Verband der Kostensatz auf 56,25€ angehoben.
2021 stieg er auf 63,75€ pro Stunde.
2022 haben sich die Arbeitsbedingungen verändert.
Ab 6 Stunden Einsatzzeit soll es eine Doppelbesetzung geben.
Wir möchten mehr über den TBA-Verband und die Gründe des TBA Verbandes für diese Kostensatzerhöhungen und Veränderung der Arbeitsbedingungen erfahren.
Die Vorstandschaft des TBA-Verbandes hat sich bereit erklärt, auf meine Fragen zu antworten.

© Mai 2022 Taubblinden-Info

Interview:

Sven Fiedler:
Guten Tag zusammen, vielen Dank für die Bereitschaft ein Interview abzugeben.
Wieviel Mitglieder hat der TBA-Verband?
TBA-Verband:
Guten Tag Sven Fiedler! Wir möchten uns noch einmal entschuldigen, dass wir viel Zeit benötigt haben, um das Interview zu beantworten! Aber nun kann es losgehen:
Der TBA-Verband hat: 173 aktive Mitglieder, 7 passive Mitglieder (TBA in Ausbildung) und 19 Fördermitglieder (Stand 10.05.22).

Sven Fiedler:
Wie oben schon aufgeführt, hat der TBA-Verband von Jahr zu Jahr Erhöhungen der Kostensätze bekannt gegeben.
Wie begründet der TBA-Verband die große Erhöhung der Kostensätze?
TBA-Verband:
Die Kostensätze werden durch das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) § 9 (5), in Verbindung mit der Kommunikationshilfenverordnung (KHV) §5 (3) geregelt.
Änderungen und Preisanpassungen werden vom Deutschen Bundestag beschlossen. Darauf hat der TBA-Verband e.V. keinen Einfluss.

Sven Fiedler:
Die Erhöhungen kommen sehr kurzfristig, sie werden im Januar bekannt gegeben und gelten sofort.
Sie erscheinen als Erklärung.
Mit wem hat der TBA-Verband darüber verhandelt?
Von wem sind die Kostensätze anerkannt?
TBA-Verband:
Der TBA-Verband e.V. kann nicht die Kostensätze im JVEG/ KHV verhandeln, sondern sie werden vom Deutschen Bundestag vorgegeben.
Unsere zwei Hauptkostenträger sind die Eingliederungshilfe und die Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse).
Die Leistungen der Eingliederungshilfe (z.B. in Form des Persönlichen Budgets) werden durch das JVEG/ KHV geregelt.
Dies geschah in den letzten Jahren tatsächlich sehr kurzfristig. Aber darauf haben wir keinen Einfluss.
Nur die Kostensätze mit den Krankenkassen werden mit dem TBA-Verband e.V. verhandelt und lehnen sich auch das JVEG/ KHV.
Hier ist es eher andersherum. Die Verhandlungen mit sehr vielen Krankenkassen und deren Absprachen dauern sehr lange.
Unsere neuen Verträge, die wir teilweise noch nicht vorliegen haben, gelten rückwirkend zum 1.1.2022.
Die Kostensätze werden unseres Wissens nach von allen Kostenträgern anerkannt.

Sven Fiedler:
Welcher Prozess liegt der Ermittlung der Kostensätze zugrunde, auf welcher Basis und mit wem wird darüber entschieden?
TBA-Verband:
Das Bundesjustizministerium legt einen Referentenentwurf dem Deutschen Bundestag vor und dort wird darüber abgestimmt. Wie dies im Detail abläuft, entzieht sich unserem Wissen.
Anstoß für Preisanpassungen geben häufig andere Berufsgruppen, wie Dolmetscher- und Übersetzerverbände.
TBA werden mit 75% des Honorars der Gebärdensprachdolmetscher vergütet (geregelt durch die KHV).
Der TBA-Verband hat bisher keinen eigenen Antrag zur Honoraranpassung eingereicht.

Sven Fiedler:

Sven Fiedler:
Gelten für TBL, die die Kosten selbst zahlen müssen die gleichen Kostensätze?
Viele Aktivitäten werden von Vereinen und Stiftungen getragen, gibt es hier Tagessätze für allgemeinnützige Veranstaltungen?
Gibt es vielleicht günstigere Tagessätze?
TBA-Verband:
Für Selbstzahler kann die Bezahlung individuell zwischen TBL und TBA geregelt werden, dabei sollte der vom JVEG/ KHV vorgegebene Stundensatz als Anhaltspunkt gesehen werden.
Es gibt keine von uns vorgegebenen Tagessätze mit Vereinen und Stiftungen. Diese Einrichtungen können ihre eigenen Pauschalen und Sätze festlegen, da haben wir keine Verhandlungsbasis.
Grundsätzlich sind keine Tagessätze oder -pauschalen im JVEG/KHV vorgesehen.

Sven Fiedler:
Gibt es Regelungen, wer diese Kostensätze mit wem abrechnen darf.
Dürfen die Mitglieder des TBA-Verbandes auch andere Kostensätze abrechnen oder Aufträge zu anderen Konditionen annehmen?
TBA-Verband:
Alle TBA mit einer abgeschlossenen Qualifikation, anerkannt durch den Gemeinsamen Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind (GFTB), können die aktuellen Kostensätze abrechnen.
Wie schon erwähnt sind unsere Auftraggeber in der Regel:
1. taubblinde Menschen, die Eingliederungshilfe beziehen oder
2. der Träger der Eingliederungshilfe direkt und
3. die Sozialversicherungsträger (insbesondere die Krankenkassen)
Die vierte, eher kleine Gruppe, sind die sogenannten Selbstzahler.
Unsere Mitglieder arbeiten selbstständig und können ihre Vereinbarungen mit den TBL treffen, auch zu denselben Kostensätzen, oder zu einem anderen Kostensatz. Dies hat der selbstständig arbeitende TBA zu entscheiden.

Sven Fiedler:
Welches Nettoeinkommen hat eine Rollzeit-TBA im Monat mit dem neuen Honorar von 63,75 € ?
TBA-Verband:
Darüber können wir leider keine Auskunft geben, da unsere Mitglieder ihr Einkommen uns nicht offenbaren.
Wir möchten dazu anmerken, dass als selbstständige TBA diverse Kosten anfallen, zum Beispiel:
Renten-, Krankenkassen-, Berufhaftpflichtversicherungs-, Berufsgenossenschaftsvericherungs-, TBA-Verbandbeiträge, Einkommenssteuer, Abschreibungen für PKW, Bürokosten, Kosten für Fort- und Weiterbildungen, Unfallversicherung, Steuerberatungskosten, TESS oder ähnliches, Fahrzeugkosten, Telefon-/ Handy-/ Internetkosten, ebenso die regelmäßigen Tests, Masken, Desinfektionsmittel, usw.
Ergänzend möchten wir erwähnen, dass grundsätzlich die Vor- und Nachbereitungen von Einsätzen nicht bezahlt werden (z.B. Telefonate zur Terminvereinbarung, TESS, Routenplanung, Rechnungslegung, Buchhaltung, usw.). Auch bei Krankheit und Urlaub wird kein Lohn bezahlt.

Sven Fiedler:
Es gibt Seminare und Fortbildungen für Taubblinde, die entweder eine ganze Woche dauern oder an Wochenenden stattfinden.
Dies wird von Vereinen und Verbänden für TBL Menschen organisiert und es werden die TBA s finanziert.
Es ist oft sinnvoll, dass zwei TBA bei einer TBL Person Assistenz leisten, aber nicht immer.
Viele folgen auch dem Gebärdendolmetscher oder lesen mit.
Es stellt sich die Frage, ob alle Einsätze gleich bezahlt werden können.
Es ist auch nicht immer eine Doppeleinsatz notwendig.
Mit den neuen Bedingungen stellt sich die Frage, ob die Vereine und Verbände sich die erhöhten Kostensätze in Verbindung mit der Doppelbesetzung ab 6 Stunden überhaupt noch leisten können.
Es besteht die Gefahr, dass TBL dann nicht mehr zu den tollen TBL-Freizeiten gehen können und somit wieder notgedrungen in die Isolation zurückkehren.
Wie schätzen Sie dies ein?
TBA-Verband:
Werden die TBA von dem Veranstalter organisiert und bezahlt, steht es jeder TBA frei zu entscheiden, ob sie diesen Auftrag annimmt. In Absprache mit dem TBL entscheidet jede TBA über die Bedingungen zur Auftragsannahme selber.
TBA haben sich für diesen Beruf entschieden, weil sie taubblinde Menschen aus der Isolation heraushelfen möchten. Das Honorar des TBA sollten hierbei keine Rolle spielen, wenn es von Staats wegen geregelt ist.
Wir möchten an dieser Stelle an die Vorreiter erinnern, Menschen mit Hörbeeinträchtigung und Dolmetscherverbände. Es liegen hier schon 20 Jahre Erfahrung dazwischen, aber wir - TBL und TBA - können einiges von ihnen lernen. Z.B. hat sich die Doppelbesetzung als sehr gut erwiesen, zur Zufriedenheit des Kunden.
Die gehörlosen Kunden interessiert nicht mehr die Honorierung des Dolmetschers. Wichtig ist nur, dass er die Leistung bekommt. Dolmetschleistung im privaten Umfeld wird direkt vereinbart und braucht keinerlei Regeln von außen.
Auch hier ist der Dolmetscher frei zu entscheiden, ob er einem Kunden entgegenkommt. Dies alles ist in unseren Augen wünschenswert.

Sven Fiedler:
Es beschäftigt mich bezüglich der Kosten noch eine weitere Frage, die sich auf die Km-Pauschale bezieht.
Aktuell wird 1 Km mit 0,42€ berechnet.
Das ist mehr, als im öffentlichen Bereich vorgesehen (35 Cent).
Wie sieht es in der Zukunft aus, wenn eine TBA ein Elektroauto besitzt?
Wie wird dann die KM Pauschale aussehen?
TBA-Verband:
Die Fahrtkosten werden im JVEG/ KHV geregelt.
Bisher wird nicht unterschieden, ob es ein Elektroauto/ andere alternative Antriebe bei Autos oder herkömmliche Benzin- und Dieselfahrzeuge sind.

Sven Fiedler:
Schätzungsweise leben in Deutschland ca. 12.000 Taubblinde Menschen, aber es sind bestimmt viel mehr, da die Dunkelziffer nicht bekannt ist.
Im TBA-Verband sind aber nur 173 qualifizierte TBA s Mitglied.
Wie wir wissen, sind weitere (Zahl unbekannt) qualifizierte TBA s vorhanden, die nicht im TBA-Verband sind.
Bei so vielen Taubblinden Menschen und nur 173 TBA s ist es doch nicht möglich das Ziel für TBL zu erreichen.
Normal sollte das Alltagsleben und die Aktivitäten der Taubblinden im Vordergrund stehen, nicht die Kostensätze.
TBA-Verband:
Wir alle - TBL und TBA - haben nun schon zehn / fünfzehn Jahre Erfahrungen gesammelt. Es gibt Taubblindenassistenz, weil sich in der Familie, im Bekannten- und Freundeskreis, im ehrenamtlichen Bereich usw. viel zu Wenige mit dieser besonderen Behinderungsform auskennen und Taubblinde begleiten können.
Wenn der Bedarf eines einzelnen Taubblinden nur annähernd gedeckt werden soll, ist dies ehrenamtlich nicht zu leisten. Es ist ein enorm zeitintensiver Beruf. Wenn es eine berufliche Tätigkeit ist, muss man davon leben können.
Wir möchten unbedingt die Diskussion von den Dienstleistern weg, hin zu den Politikern führen. Die Rechte von Taubblinden ist in der Behindertenrechtskonvention verankert. Dies umzusetzen ist Sache der Regierung. Es ist demnach auch klar, dass die Bezahlung von beruflich tätigen TBA gewährleistet werden muss.

Sven Fiedler:
Ein Mangel an TBA s ist ja deutlich zu verzeichnen.
Auch mit den Politikern gibt es noch sehr viel umzusetzen. Wir sind noch lange nicht am Ziel „Barrierefreiheit“ angekommen.
Wie kann dies in der Zukunft verbessert und noch mehr qualifizierte TBA s ausgebildet werden?
TBA-Verband:
Um ein vollzeitliches Arbeiten als TBA zu ermöglichen, benötigen wir gute Arbeitsbedingungen. Bundesweit sind sehr große Unterschiede bei der Bewilligung von Stunden vom Amt zu verzeichnen.
Der TBA-Verband e.V. unterstützt die Forderung des GFTB nach einer Mindestanzahl von 20 Wochenstunden TBA- Regelung für Menschen mit dem Merkzeichen „TBL“. In manchen Bundesländern gibt sehr wenige TBL, sodass TBA nicht mit dem Einkommen als TBA ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Änderungen der TBA-Qualifikation werden im GFTB beschlossen. Eine Umsetzung in der Politik kann bisher nur durch einen einstimmigen Beschluss der GFTB erfolgen. Dies war bis dato nicht möglich.
Im AGTI werden die Forderungen des GFTB zur änderung der TBA-Qualifikation besprochen und an der Umsetzung gearbeitet. Dort ist der TBA-Verband e.V. vertreten.

Sven Fiedler:
Es gibt TBA s, die im TBA-Verband Mitglied sind, die aber keinen Status Berufstaubblindenassistenz oder Selbstständige TBA haben.
Sie üben zu 80 oder 100 % einen anderen Beruf aus oder sind verrentet und verdienen sich als TBA etwas dazu.
Können oder dürfen Sie uns aufklären, wie viele Vollberufliche, ja vielleicht auch selbstständige TBA es gibt und wer dies ist?
TBA-Verband:
Der größte Teil unserer Mitglieder arbeitet selbstständig, nur wenige Mitglieder arbeiten in einem angestellten Verhältnis als TBA.
Wir führen keine Statistik wie viele Mitglieder vollberuflich als TBA arbeiten.

Sven Fiedler:
TBA ist eine Qualifizierung mit 238 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten, plus mindestens 50 Zeitstunden (15 Stunden Hospitation und 35 Stunden Praktikum) a 60 Minuten.
Dies ist keine Ausbildung.
Wie sieht die Einstufung dann im Vergleich zu anderen sozialen Berufen auch mit Studium aus?
Wenn man sich vorstellt, dass eine Ausbildung eines anderen Berufes 2 Jahre (Teilberuf) und 3 Jahre (vollständiger Beruf) dauert und ein Gebärdensprachdolmetscher studieren und eine staatliche Prüfung ablegen muss, ist es dann ausreichend, dass eine TBA Qualifizierung von gerade mal 238 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten ausreichend ist und diese TBA s dann die hohen Kostensätze von 63,75€ abrechnet?
Wie sehen die TBA die Ausbildung in Zukunft?
TBA-Verband:
Die Kostensätze der TBA sind im JVEG und in der KHV geregelt.
Die Ausbildung muss erneuert, ausgebaut und verbessert werden. Die Vorschläge dazu macht der GFTB mit seinen Mitgliedern, aber auch die Ausbildungsinstitute sowie der TBA-Verband.
Der TBA-Verband e.V. ist an einem konstruktiven Austausch mit dem GFTB interessiert und bringt Vorschläge dazu ein. An dem Beschluss der GFTB sind wir nicht beteiligt.
Wie es genau weitergeht, können wir derzeit nicht sagen. Es ist aber gerade viel in der Diskussion. Der TBA-Verband wünscht sich in jedem Fall eine verbesserte Ausbildung mit einem vielfachen an Stunden in Theorie und Praxis.

Sven Fiedler:
Wie definieren TBA ihren Aufgabenbereich?
TBA-Verband:
TBA sichern Menschen mit Taubblindheit mit viel Engagement die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Assistenz für taubblinde Menschen bedeutet, Unterstützung in allen Lebensbereichen unter dem Aspekt der Selbstbestimmung. Wesentliche Merkmale der TBA sind: Kommunikation und Informationsaustausch, Führen und Begleiten, Beschreiben der Umwelt.
Es gibt vielfältige Beeinträchtigungen der Taubblinden/ Hörsehbehinderten und auch die Kommunikationsformen sind sehr unterschiedlich, deshalb passen sich die TBA individuell den Wünschen und Bedürfnissen der TBL an. Die Rechte und Pflichten von TBA sind in der Berufs- und Ehrenordnung festgehalten (www.tba-verband.de).

Sven Fiedler:
Sehen sie sich als kompensatorische oder einfache unterstützende Assistenz – also ohne Beratung oder Anleitung?
TBA-Verband:
Die TBA unterstützt und gleicht das Sehen und Hören aus. Es wird durch die TBA nicht beraten oder angeleitet.

Sven Fiedler:
Wo sind die Grenzen zur Dolmetschung?
TBA-Verband:
Das ist eine sehr schwierige Frage. Dolmetschen ist Vermittlung von Gesprächen und die Abgrenzung zwischen Gebärdensprachdolmetscher:innen (GSD) und TBA ist manchmal nicht eindeutig.
Im Alltag übernehmen TBA häufig aus der Situation heraus Verdolmetschungen, obwohl TBA nur für eine Sprachübertragung sorgen sollen. TBA können keine reibungslose Kommunikation unter Berücksichtigung der kulturellen Unterschiede ermöglichen und für die korrekte übertragung der jeweiligen Sprachen sorgen, das ist die Aufgabe der GSD.

Sven Fiedler:
Die Ausbildung umfasst keine Einheiten zu Kommunikationshilfe, lediglich das Erlernen von Kommunikationstechniken, um mit den TBL kommunizieren zu können.
Wie sieht der TBA Verband die Aufgabe der Kommunikationshilfe beim Arzt oder bei einer Beratung z.B. in der Verwaltung oder beim Einkauf technischer Hilfsmittel.
Können alle TBA das leisten?
TBA-Verband:
Der TBL muss vor einem Einsatz mit der TBA klären, ob sie beim Arzt kompetente Kommunikationshilfe leisten kann. Der Bedarf jedes TBL ist sehr unterschiedlich. Wenn die TBA sich in der Lage fühlt und die Kompetenz besitzt, dann kann der Auftrag durchgeführt werden.
Beratende Tätigkeit soll die TBA nicht durchführen, da kann der TBL sich an eine Beratungsstelle wenden.

Sven Fiedler:
Wenn ein TBL kurzfristig einen Termin absagt, weil er z.B. krank ist, muss er eine Entschädigung an die bestellte TBA bezahlen.
Gilt diese Regel für alle TBA s und wie hoch sind die Kosten?
TBA-Verband:
Die Ausfallentschädigung gilt für alle Mitglieder des TBA-Verband e.V. und beträgt maximal 2 Stunden, das sind 2 x 63,75 € = 127,50 €.
Das dient der Sicherung einer selbständigen Arbeit. Erfahrungsgemäß kommt dies äußerst selten vor. Jede TBA ist frei zu entscheiden, wie kulant sie mit einem Ausfall des Termins umgeht. Wenn es einmal vorkommt, kann man sich gegen die Ausfallgebühr entscheiden. Das liegt im Ermessen der TBA.

Sven Fiedler:
Wie sieht es umgekehrt aus, wenn die TBA kurzfristig einen Termin z.B. beim Arzt, Lebensmittel einkaufen oder einen Beratungstermin absagt?
Solche Situationen sind schon des öfteren vorgekommen, was dann für einen TBL nicht so einfach ist einen Ersatz zu finden.
Die Info des TBA-Verbandes war meiner Meinung nach mal so angegeben, dass in so einem Fall die TBA nach einem Ersatz zu suchen hat.
Dies gestaltet sich nicht so einfach, denn es gibt zu wenige TBA s, dazu kommen die weiten Entfernungen und einen kurzfristigen Ersatz zu bekommen ist zum Scheitern verurteilt.
Wenn der TBL einen Termin kurzfristig absagt, darf die TBA diesen Ausfall in Rechnung stellen darf.
Wie sieht es hier im umgekehrten Fall aus?
Was könnte man hier anders machen?
TBA-Verband:
Laut Berufs- und Ehrenordnung des TBA-Verband e.V. §5/3 bemühen sich TBA um einen gleichwertigen Ersatz oder bieten einen Ersatztermin an.
Einen kurzfristig abgesagten Termin durch den TBA, kann der TBL der TBA nicht in Rechnung stellen. Es können jedoch individuelle Arbeitsbedingungen zwischen TBL und TBA ausgehandelt werden, in denen eine Ausfallentschädigung bei kurzfristiger Terminabsage durch den TBA geregelt wird.

Sven Fiedler:
Eine weitere wichtige Frage, wäre das Thema: Doppelbesetzung
Bei einer 8-stündigen Zugfahrt, die ein TBL und dessen TBA von A nach B zurücklegen, da hat die TBA wenn es hoch kommt lediglich ca. 2 Stunden echte Assistenz geleistet.
Die restliche Zeit beschäftigt sie die TBA möglicherweise mit dem Handy oder liest ein Buch.
Der TBL sitzt still daneben.
Dasselbe ist der Fall, wenn mehrere TBL und deren TBA s 2 Stunden mit den Öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs sind.
Hier ist es dann meistens so, dass die TBL sich miteinander Unterhalten und keine TBA benötigen.
Die TBA s unterhalten sich dann auch miteinander, oder sie plaudern mit anderen TBL, obwohl diese nicht ihre Klienten sind.
Weiter geht es mit Vorträgen, bei denen Gebärdensprachdolmetscher und Schriftdolmetscher anwesend sind.
Manche Taubblinde können den Dolmetschern noch gut selbstständig folgen und benötigen hier keine Assistenz.
Auch bei Taubblindenstammtischen, Weihnachtsfeiern etc. beschäftigen sich die TBL oft untereinander, so dass die TBA keinen Einsatz hat.
Denkt der TBA Verband tatsächlich, dass alle Freizeiteinsätze über 6 Stunden grundsätzlich eine Doppelbesetzung erfordern?
Das wäre dann fast immer der Fall, weil An- und Abreise ja auch Arbeitszeit ist.
Es berücksichtigt nicht, die wirkliche Arbeitsbelastung.
Wie hier bereits aufgeführt, gibt es genügend „Pausenzeiten“ während einer Fahrt, so benötigt die TBA doch nicht noch zusätzliche Pausen.
Wie sehen Sie das?
TBA-Verband:
Die TBA ist während gemeinsamer Fahrten, bei Stammtischen etc. jederzeit für den TBL abrufbar. Sie kann nicht ihren eigenen Bedürfnissen und Wünschen nachgehen. Auch während einer langen Zugfahrt arbeitet die TBA.
Es ist nicht grundsätzlich so, dass ein taubblinder Mensch im Zug still sitzen muss, weil sich die TBA mit dem Handy beschäftigt. Der Taubblinde selbst bestimmt den Ablauf und den eigenen Gesprächsbedarf, die TBA folgt dem. In „redefreier“ Zeit kann die TBA aber auf ihr Handy schauen, ein Buch lesen oder sich mit einer anderen TBA oder TBL unterhalten.
In jedem andern Beruf ist das genauso. Ausschlaggebend ist die Aktion des TBL. Er gibt vor, was er tun möchte, ob er sich unterhalten will, ob er Informationen braucht, usw. Er kann aber nicht einfordern, dass eine TBA sich nicht mehr unterhalten darf. Dafür gibt es keinen Grund.
Wichtig scheint uns bei dem Beispiel, dass es hier immer wieder gute Absprachen gibt, damit jeder weiß, woran er ist.
Keine Zugfahrt kann als „lange Pause“ gewertet werden. Wir sind immer in Bereitschaft, nicht in Pause. Unser Honorar bezieht sich auf Zeitstunden. In anderen Berufen sind es Stückzahlen, wie in der Produktion.
Jeder Einsatz muss vor Beginn genau geregelt werden. Pausenzeiten sind vor einem Einsatz zu planen. Freizeiteinsätze über 6 Stunden sollten, aber müssen nicht, in Doppelbesetzung durchgeführt werden.
Letztlich entscheidet die TBA über ihre Arbeitsbedingungen selbst. Der TBA-Verband gibt nur Empfehlungen!

Sven Fiedler:
Arbeitsqualität und Sicherheit der TBL
In der Lebenshilfe oder anderen Einrichtungen die der Behindertenhilfe Assistieren auch die Einzelassistenten oder persönliche Assistenten für die Klienten im Alltagsleben.
Diese Assistenten müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Unternehmen müssen Konzepte haben, auch Gewaltpräventionskonzepte. Sie werden geprüft.
TBA sind selbständig. TBL sind oft mit den TBA alleine.
Wie sieht der TBA-Verband die Frage der überwachung von einer guten Arbeitsqualität und dem Schutz der Klienten vor Gewalt?
Haben TBA erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse wie andere vergleichbare Berufsgruppen?
Wie kann geprüft werden, dass TBL nicht unter Druck gesetzt werden, dass gute Arbeit geleistet wird?
Wo können TBL sich wirksam beschweren, ohne Angst zu haben, dass sie keine TBA mehr finden werden?
TBA-Verband:
Im September wird der TBA-Verband e.V bei der jährlichen Mitgliederversammlung über das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis als Voraussetzung zur Mitgliedschaft im TBA-Verband e.V. abstimmen. Auch die Ausbildungsinstitute fordern in Zukunft ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.
Bei Unstimmigkeiten zwischen TBL und TBA sollte zuerst immer der direkte Austausch zwischen den Beiden stattfinden. Falls das nicht zur Klärung führen sollte, dann kann der TBL sich an eine Beratungsstelle wenden.
Der TBA-Verband e.V. hat die aktiven Mitglieder im letzten Jahr verpflichtet, an einer eigens für den Verband entwickelten Fortbildung zum Thema Rollenverständnis mit dem Schwerpunkt Gewaltprävention, teilzunehmen.

Sven Fiedler:
Meine letzte Frage bezieht darauf, dass die Taubblinden Menschen die TBA s brauchen. Umgekehrt ist es genauso.
Nun sollen wieder Brücken zwischen dem TBA-Verband und den Taubblindenvereinen und Verbänden gebaut werden.
Wird es angestrebt, wieder die gemeinsame Arbeit zwischen Taubblinden und TBA s aufzunehmen?
TBA-Verband:
In der Vergangenheit, zum jetzigen Zeitpunkt und in Zukunft war und ist der TBA-Verband e.V. an einem gemeinsamen und konstruktiven Austausch mit TBL und Hörsehbehinderten interessiert.

Sven Fiedler:
Ich bedanke mich ganz herzlich für das offene und ehrliche Interview und vertraue darauf in der Zukunft weiterhin gut zusammenzuarbeiten.

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